Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bühnenprogramm im Theaterhaus Stuttgart- 1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Theaterhaus Stuttgart e.V. („Theaterhaus“) und seinen Kund:innen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.
Für Besucherorganisationen und deren Mitglieder gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
Für Veranstaltungskooperationen können zusätzliche AGB mit einbezogen werden. Soweit zutreffend, wird entsprechend darauf hingewiesen.
Bei Aufführungen anderer Veranstalter gelten diese Bedingungen nur für die Leistungen des Theaterhauses.
- 2. Programm & Anfangszeiten
Das gültige Programm mit Anfangszeiten wird in den vom Theaterhaus herausgegebenen offiziellen Veröffentlichungen wie dem Monatsheft und auf der Webseite www.theaterhaus.com bekannt gegeben.
Programm- und Besetzungsänderungen, auch kurzfristige, bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt das Theaterhaus keine Gewähr.
- 3. Eintrittspreise & Ermäßigungen
Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind aus Veröffentlichungen des Theaterhauses ersichtlich und werden an den Kassen bekannt gegeben. Änderungen sind vorbehalten.
Beim Kauf über andere Vertriebswege wie beispielsweise Vorverkaufsstellen oder das Ticketsystem Reservix können durch zusätzliche Kosten und Gebühren abweichende Preise entstehen.
Ermäßigungen werden berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. Ein Anspruch auf Ermäßigung besteht für Schüler:innen, Studierende, Azubis, Menschen mit Behinderungen und Arbeitslose. Jeweils geltende Ermäßigungen für Veranstaltungen sind in den Veröffentlichungen und auf der Webseite des Theaterhauses einzusehen oder an der Kasse zu erfragen. Das Theaterhaus behält sich vor, für bestimmte Veranstaltungen keine Ermäßigungen zu gewähren.
Nach dem Abschluss des Buchungsvorgangs können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit einem Nachweis gültig. Dieser Ermäßigungsnachweis ist beim Einlass zusammen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. Wird er nicht vorgezeigt, kann kein Einlass gewährt werden und es ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis zu entrichten.
Eine Kombination verschiedener Ermäßigungsberechtigungen ist ausgeschlossen.
- 4. Kartenerwerb / Kartenrückgabe / Kartenverlust
Eintrittskarten können an der Theaterhauskasse vor Ort, telefonisch, per Mail oder online über Reservix erworben werden. Die Theaterhauskasse ist in der Regel montags bis freitags zwischen 10 Uhr und 21 Uhr, samstags, sonntags und feiertags zwischen 13 Uhr und 21 Uhr besetzt.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten nur für Karten, die direkt über die Theaterhauskasse oder auf dem Zustellweg mit Postversand gekauft wurden. Beim Kauf von Eintrittskarten als Onlinebestellung über das Buchungsportal Reservix unter (https://theaterhaus.reservix.de/) und über Vorverkaufsstellen gelten ausschließlich deren allgemeine Geschäftsbedingungen. Das Theaterhaus haftet nicht für fehlerhafte Auskünfte oder Verkäufe anderer Vorverkaufsstellen.
Reservierungen im Vorverkauf sind maximal sieben Tage gültig, Reservierungen für die Abendkasse müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Theaterhauskasse abgeholt werden. Danach werden die Karten wieder in den Verkauf gegeben.
Karten, die vor Ort im Theaterhaus gekauft oder telefonisch über das Kartentelefon bestellt wurden, können bis eine Woche vor der Veranstaltung zu einer Bearbeitungsgebühr von 2,— € pro Karte umgetauscht oder zurückgegeben werden.
Für die Zusendung von Eintrittskarten durch das Theaterhaus fällt eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 € pro Vorgang an.
Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaterhauses. Wird eine Zahlung zurückbelastet, ist der:die Besucher:in zur unverzüglichen Rückgabe der Eintrittskarte und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.
Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu gewerblichen und kommerziellen Zwecken ist ohne vorherige Zustimmung des Theaterhauses nicht gestattet. Das Theaterhaus behält sich bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vor und kann den:die Verantwortliche:n in Zukunft vom Erwerb von Eintrittskarten ausschließen.
Gutscheine mit frei wählbarem Betrag sind an der Theaterhauskasse oder online erwerbbar und für jede Veranstaltung einlösbar. Ihre Gültigkeit beträgt drei Jahre, beginnend ab dem Jahresende des Kaufjahres. Eine Barauszahlung des Gegenwerts eines Gutscheins ist nicht möglich.
Weitere aktuelle Informationen zum Kartenerwerb finden Sie unter www.theaterhaus.com/de/ticketinformationen.
- 5. Einlass
Das Theaterhausfoyer öffnet montags bis freitags ab 10 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ab 13 Uhr, oder spätestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn.
Der Einlass beginnt in der Regel 5 bis 20 Minuten vor Beginn der Veranstaltung, in Einzelfällen behält sich das Theaterhaus abweichende Regelungen vor.
Es besteht kein Anspruch auf Einlass nach Vorstellungsbeginn. Wird aufgrund von Verspätung kein Einlass gewährt, so hat die betroffene Person keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
- 6. Garderobe & Fundsache
Mäntel, Schirme, große Taschen und Rucksäcke oder vergleichbar sperrige Gegenstände dürfen nicht in die Zuschauerräume mitgenommen werden (Entfluchtung) und sind zur Aufbewahrung an der Garderobe abzugeben oder in den Schließfächern einzuschließen. Die Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Garderobe ist abhängig von den Jahreszeiten geöffnet. Das Theaterhaus behält sich vor, eine Garderobengebühr zu erheben.
Bei Abgabe von Garderobenstücken wird eine Garderobenmarke ausgegeben. Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Garderobenmarke dürfen Gegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der:die Besucher:in der:die berechtigte Empfänger:in ist.
Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der:die Besucher:in zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten/zu einem Geldersatz von 20,— € verpflichtet.
Für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände haftet das Theaterhaus nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert aller auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände bzw. auf maximal 250,— €.
Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung solcher Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr der Besucher:innen.
Die Garderobe schließt 30 Minuten nach Ende der letzten Veranstaltung. Nach Garderobenschluss ist eine Haftung des Theaterhauses für nicht abgeholte Gegenstände ausgeschlossen.
Gegenstände aller Art, die im Theaterhaus gefunden werden (Fundsachen), sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die Gegenstände werden vom Theaterhaus bis zum Ablauf von zwei Monaten aufbewahrt.
- 7. Haftung
Der Besuch des Theaterhauses einschließlich der dazugehörigen Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Theaterhaus übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, sofern das Theaterhaus, seine Vertreter:innen oder seine Erfüllungsgehilf:innen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
- 8. Hausrecht & Hausordnung
Das Theaterhaus, seine Mitarbeitenden oder beauftragte Dritte als Erfüllungsgehilf:innen üben das Hausrecht im Theaterhaus aus. Sie sind berechtigt, Hausverweise und Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Den Anweisungen des Theaterhauspersonals ist Folge zu leisten.
Mobiltelefone sowie andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Zuschauerräume und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten des Theaterhauses untersagt. Das Rauchverbot schließt sogenannte E-Zigaretten mit ein.
Das Verteilen, Anbieten, Auslegen oder Verkaufen von Waren, Medien oder Dienstleistungen ist innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Theaterhauses nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Darüber hinaus gilt die Hausordnung des Theaterhauses in ihrer aktuell gültigen Fassung.
- 9. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen von Veranstaltungen sind den Besuchenden am Veranstaltungsort aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
Falls während einer Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu vom Theaterhaus berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besuchenden durch ihre Teilnahme an der Veranstaltung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Ton aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
- 10. Datenschutz
Die gültige Datenschutzerklärung des Theaterhauses ist unter https://www.theaterhaus.com/de/datenschutz einzusehen.
- 11. Streitbeilegungsverfahren
Das Theaterhaus ist weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher:innenschlichtungsstelle teilzunehmen.
- 12. Inkrafttreten
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
- 13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.
Theaterhaus Stuttgart e.V., Stand 09/2023